Allgemeine Geschäftsbedingungen

Damit wir beide wissen, woran wir sind, findest du hier meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie regeln die Rahmenbedingungen für Buchungen, Leistungen, Zahlung und Storno, klar, fair und nachvollziehbar.


Stand und letzte Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): September 2025

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 WaldOffice - Zentrum für Kreativität, Leadership, Wald und Du e.U., mit Sitz in Michelsberg 2, 9782 Nikolsdorf, eingetragen im Firmenbuch FN 606597f mit Firmenbuchgericht des Landesgerichts Innsbruck (nachfolgend "WaldOffice"), veranstaltet Seminare, Vorträge, Kurse, Coachings sowie Beratungen für Privatpersonen und in der Form von Unternehmensberatung.

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in (oder „Kund:in“) und der Auftragnehmerin (nachfolgend „WaldOffice“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von WaldOffice ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Teil A enthält Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen im Rahmen der Unternehmensberatung, Teil B enthält besondere Bestimmungen für die Teilnahme an 1:1 Coaching/Beratung sowie Veranstaltungen wie zB Kurse, Seminare, und  Vorträge.


Teil A. Unternehmensberatung

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 WaldOffice ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch WaldOffice selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

2.3 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich WaldOffice zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch WaldOffice anbietet.


3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der/die Auftraggeber:in wird WaldOffice auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass WaldOffice auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters:in bekannt werden.

3.4 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des/der Auftragnehmers:in von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen des/der Auftragnehmers:in zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.


5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 WaldOffice verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3 WaldOffice ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.


6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom/von der WaldOfficeund seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des/der Auftragnehmers:in – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt WaldOffice zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.


7. Gewährleistung

7.1 WaldOffice ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.


8. Haftung / Schadenersatz

8.1 WaldOffice haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von WaldOffice beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.

8.4 Sofern WaldOffice das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt WaldOffice diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.


9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 WaldOffice verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der/die Auftragnehmer:in, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 WaldOffice ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 WaldOffice ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der WaldOfficeGewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.


10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält WaldOffice ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in. WaldOffice ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch WaldOffice fällig.

10.2 WaldOffice wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des/der Auftragnehmers:in vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält WaldOffice den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die WaldOffice bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist WaldOffice von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.


11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 WaldOffice ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch WaldOffice ausdrücklich einverstanden.


12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

- Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder

- wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder

- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des/der Auftragnehmers:in weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der Auftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.


13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig.

13.4 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

13.5 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.



Teil B. Veranstaltungen, Seminare, Kurse, Workshops und 1:1 Beratung/Coaching

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Veranstaltungen, Seminare (auch im 1:1 Setting) von WaldOffice – Zentrum für Kreativität, Leadership, Wald und Du e.U.

(auftretend u. a. auch als Story Academy / English Training Company) und gelten für alle von WaldOffice ausgeschriebenen Veranstaltungen, Seminare und Workshops („Veranstaltungen“) gegenüber Teilnehmer:innen („Kund:innen“). Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von WaldOffice schriftlich bestätigt wurden.

2. Anmeldung & Vertragsschluss

- Anmeldungen erfolgen online, per E-Mail oder schriftlich.

- Fixbuchung: Mit Eingang der Anmeldung und schriftlicher Bestätigung durch WaldOffice kommt der Vertrag zustande.

- Plätze werden in Eingangsreihenfolge vergeben; die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

3. Preise, Zahlung & Fälligkeit

- Es gelten die in der Ausschreibung ausgewiesenen Entgelte (inkl./exkl. USt. wie angegeben).

- Zahlung: gemäß Angabe in der Ausschreibung (z. B. sofort via Online-Zahlung oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung).

- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; angemessene Mahnspesen können verrechnet werden. Preisnachlässe/Aktionen sind nicht kombinierbar.

4. Leistungen & Format

- Leistungsinhalt, -zeit, -ort und -dauer ergeben sich aus der Ausschreibung.

- Snacks/Heißgetränke sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.

- Reise-/Unterkunftskosten sind nicht inkludiert.

5. Stornierung/Umbuchung durch Teilnehmer:innen

(1) Form: Stornierungen müssen schriftlich (E-Mail genügt) erfolgen; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei WaldOffice.

(2) Stornogebühren je Person:

  • Kostenfrei bis 7 Tage vor Kursstart.
  • 50 % der Kursgebühr bei Storno 6–2 Tage vor Start.
  • 100 % der Kursgebühr ab 48 Stunden vor Start bzw. bei Nichterscheinen.
    (3) Ersatzteilnehmer:in kann kostenfrei benannt werden (sofern allfällige Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind).
    (4) Umbuchungen gelten als Stornierung mit Neubuchung, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.

6. Absage/Änderung durch WaldOffice

(1) Bei Ausfall der Veranstaltung (z. B. höhere Gewalt, Erkrankung der Lehrperson, Unterschreiten einer etwaigen Mindestteilnehmendenzahl) bietet WaldOffice 100 % Rückerstattung der bezahlten Teilnahmegebühr oder einen Ersatztermin an (Wahlrecht der Teilnehmer:innen).

(2) Zumutbare Programm-, Termin-, Orts- oder Dozent:innen-änderungen bleiben vorbehalten. Weitergehende Ansprüche (z. B. Reisekosten, Verdienstausfall) sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Teilnahmevoraussetzungen & Nachweise

(1) Etwaige fachliche Mindestanforderungen sind in der Ausschreibung genannt.

(2) Teilnahmebestätigungen/Zertifikate werden nur bei Erfüllung der in der Ausschreibung genannten Kriterien (z. B. Mindestanwesenheit) ausgestellt.

8. Urheber- & Nutzungsrechte

Unterlagen, Skripte und Methoden sind urheberrechtlich geschützt. Nutzung ausschließlich für den persönlichen Gebrauch. Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder Schulung Dritter bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von WaldOffice bzw. der Rechteinhaber:innen.

9. Vertraulichkeit & Mitwirkung

Persönliche Beiträge und Fallbeispiele sind vertraulich zu behandeln. Die Qualität der Veranstaltung lebt von aktiver Mitwirkung; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

10. Haftung

WaldOffice haftet nach gesetzlichen Vorschriften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gesundheitsübungen erfolgen in Eigenverantwortung. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

11. Bild-/Tonaufnahmen

Aufnahmen durch Teilnehmer:innen sind nicht gestattet. WaldOffice fertigt Bild-/Tonmaterial nur mit Einwilligung der Betroffenen an; diese ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.

12. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung von WaldOffice (siehe Website). Daten werden zur Vertragsabwicklung, Organisation der Veranstaltung und, bei Einwilligung, für Informationen zu Folgeveranstaltungen verarbeitet.

13. Hausordnung & Sicherheit

Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist einzuhalten; Sicherheitsanweisungen der Lehrperson sind zu befolgen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig.

14.4 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

14.5 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.


Nikolsdorf, 29.09.2025